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DIE EINSCHREIBUNG BEI SOCREM |
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Wie schreibt man sich bei Socrem ein ? |
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Um sich bei Socrem einzuschreiben, ist es am einfachsten, wenn man beim Sitz zu den Parteienverkehrszeiten vorbeikommt:
Falls Sie in diesen Tagen nicht kommen können, können Sie uns anrufen (0471-915816) und einen für Sie passenden Termin ausmachen (bitte nicht am Samstag oder Feiertag, wir haben auch Recht auf etwas Ruhe). |
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… und wenn ich weiter weg wohne und nicht nach Bozen kommen kann ? |
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In diesem Fall kann man von unserer Website im Internet die vorgesehenen Formulare herunterladen, sie ausdrucken, gut leserlich ausfüllen und unterschreiben. Damit das Gesuch gültig ist, ist es aber notwendig, dass die Unterschrift von einer Amtsperson beglaubigt wird. Die Beglaubigung ist nur auf dem Gesuchsformular notwendig, nicht auf der Privacy-Erklärung, die aber auch unterschrieben werden muss. Nicht zu vergessen ist dann eine Fotokopie der Identitätskarte (od. eines anderen Ausweises, wie z.B. des Passportes) und eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Einschreibegebühr und des jährlichen Beitrages (siehe weiter); Sie senden alles dann an unsere Adresse (Trieste-Allee, 74 – 39100 Bozen). |
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ACHTUNG: FALLS IRGEND EIN DOKUMENT FEHLT ODER WIR NICHT DIE ECHTHEIT DER UNTERSCHRIFT DES ANSUCHENDEN FESTSTELLEN KÖNNEN, KANN DIE EINSCHREIBUNG NICHT PERFEKTIONIERT WERDEN UND IST NICHT GÜLTIG |
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Ich kann nicht ins Büro in Bozen kommen und habe keinen Internetzugang. Wie kann ich mich einschreiben ? |
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In diesem Fall genügt es, bei Socrem zu den Öffnungszeiten anzurufen und Ihre genaue Anschrift hinterlassen; innerhalb weniger Tage (je nach Postdienst) bekommen Sie die Einschreibeformulare, die Sie wie oben geschildert ausfüllen und einsenden sollen. |
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Ich bin 82 Jahre alt. Kann ich mich bei Socrem einschreiben ? |
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Es gibt keine Altersbegrenzungen, um sich bei Socrem einzuschreiben: Ab 18 Jahren kann man sich einschreiben. Für Minderjährige muss die Einschreibung vonseiten der Eltern erfolgen und sie muss dan beim 18. Lebensjahr bestätigt werden. Falls die ansuchende Person bettlägerig ist, aber mündig und imstande zu unterschreiben, kann die verantwortliche leitende Person der Struktur, wo sie untergebracht ist, die Unterschrift zu beglaubigen. |
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… und falls der “Opa” nicht bei vollem verstand ist ? |
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Das ist ein Problem, weil man den tatsächlichen Willen der betreffenden Person nicht feststellen kann; hier müssen die Verwandten nachher eine gemeinsame Erklärung über den Willen der verstorbenen Person abgeben. Wenn ein Vormund nominiert wird, kann dieser die bevormundete Person bei Socrem einschreiben. In diesen Fällen ist es aber notwendig, an das Gesuch auch die Dokumente über die Ernennung vom Vormund beizulegen. |
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Warum muss ich die Unterschrift auf dem Einschreibegesuch beglaubigen lassen ? |
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Die Beglaubigung der Unterschrift ist notwendig, um den echten Willen der Person zu garantieren und nicht den von irgend einem Verwandten, der eventuell spätere Spesen sparen will. Genauso wollen wir die Beglaubigung der Unterschrift, wenn ein Mitglied Socrem verlassen will. |
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Wenn ich direkt ins Büro zur Einschreibung oder zum Austritt komme, muss ich die Unterschrift beglaubigen lassen ? |
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Wenn das Einschreibeformular vom Interessenten direkt in unserem Büro ausgefüllt wird, ist keine Beglaubigung notwendig, weil wir hier über die Echtheit Ihrer vor uns abgegebenen Unterschrift garantieren. Im Büro können wir die Fotokopie des Identitätsausweises machen und Sie können auch die Einschreibe- und Jahresgebühr einzahlen; so können Sie sich auch den Gang zu Post oder Bank mitsamt Gebühren sparen. |
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Was kostet die Einschreibung bei Socrem ? |
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Um bei Socrem eingeschrieben zu sein, müssen Sie die jährliche Gebühr zahlen, die zurzeit 20,00 € für einzelne Personen beträgt und 15,00 € pro Person für Ehepaare (wenn beide Ehepartner eingeschrieben sind). Dazu kommt eine einmalige Zahlung von 10,00 € für die Einschreibung. Also bei der Einschreibung zahlen Sie 30,00 € (25,00 € pro Person bei Ehepaaren), in den drauffolgenden Jahren zahlen Sie nur 20,00 € (15,00 € pro Person bei Ehepaaren). |
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Wie kann ich den Jahresbeitrag einzahlen ? |
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Jedes Mitglied bekommt in den ersten Monaten des Jahres einen schon mit dem zu zahlenden Betrag ausgefüllten Postformular. Mit diesem können Sie sich zur Post begeben, um den Betrag einzuzahlen. In einem Begleitbrief sind auch die Daten angegeben, um die Einzahlung bei der eigenen Bank zu tätigen. In diesem Fall bitten wir Sie, den Bankangestellten aufzufordern, bei der Zahlungsbegründung Ihre Mitgliedsnummer anzugeben, so wie sie auf dem Postformular erscheint. Auf dieser Art werden Missverständnisse gemieden. Bewahren Sie jedenfalls den Zahlungsbeleg auf.
Diese zwei Zahlungsmöglichkeiten (Post und
Bank) kosten etwas (1,10 € bei der Post). In den ersten 2 Monaten des Jahres, um die Einzahlungen zu erleichtern, bleibt unser Büro jedenTag von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr offen. |
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Ich habe den Posterlagschein verloren. Wie kann ich einzahlen ? |
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Wenn Sie bei uns im Büro vorbeikommen können, können wir für Sie ein neues Formular ausfüllen und Sie können ohne weitere Spesen einzahlen. In den ersten Jahresmonaten, wann der Andrang der zahlenden Mitglieder stark ist, haben wir etwas Schwierigkeiten, die Formulare par Hand zu schreiben; wenn Sie aber im März oder April vorbei kommen, gibt es kein Problem. Wenn es Ihnen aber nicht möglich ist vorbeizukommen, rufen Sie uns an und wir werden Ihnen alle Informationen geben, um auf der Bank einzuzahlen, oder wir schicken Ihnen einen neuen schon ausgefüllten Posterlagschein. |
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Wie viel Zeit habe ich, meine Einschreibegebühr einzuzahlen ? |
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Bei Socrem nehmen wir die Fälligkeiten nicht so streng, das heisst, Sie haben auch im April oder Mai Zeit, ohne Zusatzkosten einzuzahlen. Auf jeden Fall gilt Ihre Einschreibung bei Socrem zwei Jahre ab der letzten Einzahlung. Das heisst, wenn Sie im Jahre 2010 gezahlt haben, aber vergessen haben im Jahre 2011 einzuzahlen, bleibt die Einschreibung gültig. Wir werden natürlich Zahlungsaufforderungen senden und erst nach zwei Jahren, in denen Sie die Einschreibegebühr nicht zahlen, werden Sie aus der Mitgliederliste gestrichen und Ihre Einschreibung ist nicht mehr gültig, mit allen Konsequenzen. |
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Was passiert, wenn ich vergesse einzuzahlen ? |
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Wie oben erklärt, das Mitglied, das seine jährliche Einzahlung “vergisst”, bleibt für zwei Jahre eingeschrieben . In dieser Zeitspanne werden wir Aufforderungsbriefe schicken. Der erste Brief wird meistens während des Sommers geschickt, nachdem wir die Einzahlungen kontrolliert haben und aus unserem Archiv die Daten der Personen ausgesucht haben, die noch nicht gezahlt haben. Ein neuer Brief mit dem Zahlungserlagschein wir am Anfang des zweiten Jahres geschickt und dazu evtl. Mitte des Jahres eine weitere Aufforderung . Am Ende des zweiten Jahres sieht das Statut von Socrem vor, das säumige Mitglied als EHEMALIGES MITGLIED zu betrachten. Vor dieser “Streichung” wird aber das säumige Mitglied mit einem letzten Brief darauf aufmerksam gemacht, dass es von Socrem gestrichen wird, falls es nicht einzahlen sollte. |
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Wenn ich einmal bei SOCREM eingeschrieben bin, kann ich meine Meinung ändern und nicht mehr feuerbestattet werden ? |
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Sicher! Ein Mitglied die Meinung kann jederzeit seine Meinung ändern. Es reicht, wenn es beim Büro vorbeikommt, um ein einfaches Ansuchen zu unterschreiben. Wer nicht vorbei kommen kann, kann einen einfachen eigenhändigen Brief einsenden, mit dem Ansuchen, aus unserer Liste gestrichen zu werden. Um mögliche Missbräuche von Seiten anderer Personen zu meiden, verlangen wir in diesen Fällen die Beglaubigung der Unterschrift von Seiten einer Amtsperson oder die Fotokopie des Identitätsausweises. |
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Ich habe irrtümlicherweise zwei Mal den Jahresbeitrag gezahlt. Was kann ich tun ? Habe ich das Geld verloren ? |
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Falls Sie irrtümlicherweise 2 Mal den Jahresbeitrag für das gleiche Jahr gezahlt haben, verlieren Sie nicht das Geld, sondern wird der übermäßige Betrag für das nächste Jahr gutgeschrieben. Wenn Sie z. B. 2 Mal den Beitrag für das Jahr 2013 gezahlt haben, werden Sie im 2014 den Jahresbeitrag nicht zahlen müssen (und werden nicht das Zahlungsformular bekommen).
Leider, aus buchhalterischen Gründen, können
wir nicht den in Überschuss gezahlten Betrag zurückzahlen. |
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Ich habe Adresse geändert und bekomme weder die Zahlungserlagscheine noch die Zeitung von Socrem. Was soll ich tun ? |
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Wir versuchen, unser elektronisches Archiv
der Mitglieder immer aktualisiert zu halten, aber wenn uns niemand von
der Adressenänderung verständigt, können wir es nicht wissen. Daher
bitten wir Sie, wenn Sie Ihre Adresse ändern, uns zu verständigen, auch
telefonisch oder durch eine Vertrauensperson evtl auch schriftlich. Auf
dieser Weise können wir unser Archiv aktualisieren und |
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Der Opa lebt in einem Altenheim und ich möchte für ihn die Einschreibegebühr an Socrem einzahlen. Wie kann ich die Zahlungserlagscheine erhalten ? |
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Auch in diesem Fall müssen Sie uns die Adresse für die Korrespondenz mitteilen |
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Was sind also die vorteile, bei Socrem eingeschrieben zu sein ? |
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Wie schon oben erklärt, nimmt Socrem den Willen zur Feuerbestattung des Mitgliedes an und gewährt ihre Einhaltung, auch im Fall, dass irgend ein Familienangehöriger gegen die Feuerbestattung sein sollte. Die Angehörigen eines Mitgliedes von Socrem müssen sich nicht in die Gemeinde begeben, um die notarielle Erklärung zur Autorisierung der Feuerbestattung zu unterschreiben. Meistens sind es die Gemeinden selbst (zumindest in Südtirol), die uns verständigen, wenn ein Mitglied gestorben ist. Wir senden dafür regelmäßig den Südtiroler Gemeinden die Liste der Mitglieder. Wenn wir vom Ableben eines Mitgliedes verständigt werden, senden wir der Gemeinde – manchmal auch der beauftragten Bestattungsfirma - ein Fax mit dem Einschreibegesuch des Mitgliedes. Nur im Fall des Ablebens außerhalb der Provinz Bozen ist es notwendig, dass ein Familienangehöriger (oder ein Beauftragter der Bestattungsfirma, die die Bestattung durchführt) uns telefonisch verständigt. Auch in diesem Fall senden wir via Fax das Einschreibegesuch des Mitgliedes und somit wird die Feuerbestattung autorisiert. |
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Als ich mich vor vielen Jahren eingeschrieben habe, wurde mir gesagt, dass die Feuerbestattung kostenlos war. Warum muss ich sie jetzt zahlen ? |
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Diese Frage wird uns vonseiten vieler älteren Mitglieder gestellt, die sich bei Socrem vor dem Bau im Friedhof von Oberau eingeschrieben haben. In jenen Jahren musste man die Leichnamen zur Einäscherung zu Anlagen in andere Provinzen befördern und die Transportkosten waren sehr hoch. Die Gemeinde Bozen, um die Feuerbestattung zu fördern, kam mit der Übernahme der Kosten entgegen. Manche haben geglaubt (oder hat man sie glauben lassen), dass die Einäscherung von Socrem getragen wurde. Als dann das Krematorium in unserem Friedhof (auch dank dem Druck von Socrem) gebaut wurde, hat die Gemeinde, die es führt, die Kosten für die Einäscherung festgelegt und passt sie von Zeit zu Zeit an. Socrem hat keinen Einfluss auf die Führung des Krematoriums und daher kann sie nicht Ermäßigungen für ihre Mitglieder anbieten. |
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Wie wird aber dann der jährliche Beitrag von 20,00 € ausgegeben ? |
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Socrem ist ein NO-PROFIT-Verein und daher nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihre Jahresbeiträge und die spärlichen Beiträge vonseiten der öffentlichen Hand dienen dazu, die Miete für den Sitz, den Ankauf und die Wartung von elektronischen Geräten zur Handhabung der Daten der Mitglieder (Computer, Fax etc.), und um das Gehalt der zwei Angestellten zu zahlen, die das Büro offen halten und den bürokratischen Verpflichtungen nachkommen. Wenn Gelder übrig sein sollten, organisieren wir damit Initiativen, um uns und die Feuerbestattung von den meistmöglichen Personen bekannt zu machen. |
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Ich habe etwas Freizeit, könnte ich sie der Socrem widmen? |
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Sicher! Socrem braucht, besonders zu bestimmten Jahreszeiten, die Hilfe von Freiwilligen. Wenn man mitarbeiten möchte, genügt es, sich zur Verfügung zu stellen. |
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