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DIE
FEUERBESTATTUNG
Die Einäscherung ist
nach der Erdbestattung in der ganzen Welt das am weitverbreitetste Ritual, denn
ihr sind praktische und ethische Eigenschaften inne. Sie ist
- Ausdruck
einer persönlichen Entscheidung
- vielseitig
in punkto Trauerfeier und Aschenbeisetzung
- umweltfreundlich
- platzsparend
- kostenfreundlich
für den Einzelnen wie auch für die Gemeinschaft.
ZUGANG
Es stehen folgende
drei Möglichkeiten offen:
- Mitgliedschaft
bei einem Einäscherungsverein (SOCREM) (es
genügt ein Anmeldeformular auszufüllen, einen Anmeldungsbeitrag von €
10,00 und einen jährlichen Beitrag von € 15,00 zu entrichten. Der Beitrag
für Ehepaare beträgt € 12,50 pro Person)
- Testament
(entweder
bei einem Notar hinterlegt oder sonst handgeschrieben und einer
Vertrauensperson ausgehändigt zwecks Durchführung)
- WiIlensbezeugung
nach dem Ableben des Interessenten von der Mehrheit
der gleichgradigen Verwandten (die Familienmitglieder können nicht ausgewählt
werden, sondern sind von Gesetz aus bestimmt. Sie müssen den Einäscherungswillen
des Verstorbenen schriftlich bezeugen).
Achtung!
Keine anderen Formen der Willensbezeugung sind zugelassen.
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