Der letzte freie Wille

Das Buch von Carlo TroiloLiberi di morire“ (Rubettino 2012) sollte man gelesen haben.

 

Der Autor geht dabei nicht nur auf die Irrungen und Wirrungen eines Gesetzesvorschlags ein, der inzwischen im italienischen Senat versandet ist, sondern schildert auch die rechtliche Lage in anderen Ländern (Spanien, Deutschland) wo man mit deutlicher Zustimmung kirchlicher Kreise und anderer Religionsgemeinschaften Gesetze verabschiedet hat, um eine Materie zu regeln, die für jede Zivilgesellschaft, die sich selbst und die Freiheit ihrer Bürger respektiert, heikel und wichtig ist.  In Italien schienen 2009 der Wille des Patienten und die entsprechende Patientenverfügung politischen Vorrang zu genießen.

Und so wurde ein Gesetzesvorschlag mit großer Dringlichkeit behandelt.

Sobald er aber im Senat landete, hieß es plötzlich „Schwamm darüber!“ Wohl auch aus  guten Gründen.

Kein Gesetz heißt aber noch lange nicht volle Freiheit. Weil es keine klaren Regeln gibt, wird im konkreten Fall jeder einzelnen Person das Recht vorenthalten, im letzen Augenblick ihres Lebens über die Sinnhaftigkeit einer auch ethisch vertretbaren Therapie mit zu entscheiden, oder ein medizintechnisches Strohfeuer abzulehnen, das einer ganz anderen Logik folgt. 

von Josef Perkmann