DIE ASCHENVERSTREUUNG

Wir möchten unsere Leser daran erinnern, dass die Aschenverstreuung vom Beamten des Standesamtes nur autorisiert werden kann, wenn eine Willenserklärung der verstorbenen Person zu ihren Lebzeiten vorliegt, wie aus unserem beigefügten Facsimile hervorgeht.

Die Aschenverstreuung muss vom Vorstehenden des Standesamtes der

Gemeinde, in der die Aschenverstreuung stattfindet, genehmigt werden.

In der Stadtgemeinde Bozen kann die Aschenverstreuung innerhalb des städtischen Friedhofs im „Garten der Erinnerungen" oder in einem bestimmten Bereich von Schloss Sigmundskron stattfinden .

Es ist auch möglich die Aschenver-streuung im Cine-rarium nahe des Krematoriums erfolgen zu lassen.

Jede Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet innerhalb ihres Territoriums einen Bereich für die Aschenver-streuung zu bestimmen. Wir raten Ihnen, infolgedessen Kontakt mit dem Beamten des Meldeamtes Ihrer Gemeinde aufzunehmen, um alle notwendigen Infor-mationen einzuholen.

Wir stehen in unseren Büros für alle Informationen und weiteren Erklärungen zu diesem heiklen Thema immer zu Ihrer Verfügung.

Fac-simile Anfrage zur Aschenverstreuung

Achtung: Die Anfrage von Seiten des Interessierten ist handschriftlich auszufüllen und der Socrem zu übergeben.

Der Unterzeichnete ...... geboren in ......... am .........erklärt hiermit:
Ich verfüge ausdrücklich, dass nach der Einäscherung meine Asche von
Vorname ……Nachname … an folgendem Ort…..
zur Verstreuung kommt.
Hochachtungsvoll
Ort und Datum
Unterschrift