WAS PASSIERT MIT DER ASCHE ?
WOFÜR KANN MAN SICH ENTSCHEIDEN ?

Anvertrauung der Asche

Zunächst wollen wir ein weit verbreitetes Missverständnis klären. Jemandem die Urne anvertrauen bedeutet nicht, dass der Empfänger entscheiden kann, was mit der Asche zu geschehen hat. Das Gegenteil ist der Fall!

Der Empfänger muss die Urne in seiner Wohnung bis zu seinem Ableben aufbewahren. Nach seinem Tode muss die ihm anvertraute Urne auf den Friedhof gebracht werden.

Also aufgepasst!

Die Überlassung der Urne wird in ein dafür bestimmtes Gemeinderegister eingetragen und die zuständigen Amtspersonen können jederzeit Kontrollen durchführen. Falls sich die Urne nicht in der angegebenen Wohnung befindet oder wenn sie irgendwie manipuliert zu sein scheint, riskiert der Verwahrer eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe.

Die Verstreuung der Asche

Bei der Verstreuung der Asche im Friedhof raten wir Folgendes:

Die zuständige Friedhofsverwaltung zu Lebzeiten kontaktieren, um zu erfahren, ob ein Ort für die Verstreuung der Asche vorgesehen ist.

Sich erkundigen, was die Verstreuung der Asche im vorgesehenen Raum kostet, um unliebsame  Überraschungen zu vermeiden.

Das beigelegte Formular ausfüllen und per Post an uns senden. Wir werden es dann der testamentarischen Verfügung, die von uns verwahrt wird, beifügen.

Bei der Verstreuung der Asche in der Natur:

Zu Lebzeiten das Standesamt oder die Ortspolizei der Gemeinde (falls zuständig) kontaktieren, wo die Verstreuung der Asche stattfinden soll, um sicherzustellen, dass die Verstreuung am gewünschten Ort stattfinden kann.

Wenn die Verstreuung am ausgesuchten Platz nicht möglich ist, sich direkt an die Gemeinde wenden, um Alternativen ausfindig zu machen.

Sich beim dafür zuständigen Gemeindebüro über die eventuellen Kosten (einige touristisch wichtige Berggemeinden in den Dolomiten haben für die Verstreuung der Asche Tarife festgelegt) informieren.

Sobald sichergestellt ist, dass am ausgesuchten Ort die Asche verstreut werden kann, bitte das beigelegte Formular ausfüllen und per Post an uns senden. Wir werden es der testamentarischen Verfügung beifügen.

Bei der Verstreuung auf privaten Grundstücken:

Sich an das Standesamt oder an die Ortspolizei der Gemeinde wenden, in der sich das private Grundstück befindet, wo die Asche verstreut werden soll, um klarzustellen, ob es irgendwelche Hindernisse gibt.

Sobald sichergestellt ist, dass auf dem ausgesuchten Grundstück die Asche verstreut werden darf, bitte das beigelegte Formular ausfüllen und per Post an uns senden (kein Einschreiben). Wir werden es der von uns verwahrten testamentarischen Verfügung beilegen.

Bestattung auf dem Friedhof

Um die Urne beizusetzen, muss man sich mit der Friedhofsverwaltung einigen und den zugeteilten Ort für die Beisetzung der Urne übernehmen. Die Urne kann auch in einem bereits existierenden Grab beigesetzt werden, falls genügend Platz vorhanden ist und die betreffende Konzession vorhanden ist.
Die Kosten und Beisetzung variieren von Friedhof zu Friedhof. Wir raten deshalb, bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung die nötigen Informationen einzuholen.

 

Achtung:

Eigenhändig zu schreibender Text auf einem Blatt Normalpapier zur Ausbringung der Asche in der Natur oder zur Konservierung der Asche durch Dritte. Geben Sie dieses Blatt SOCREM-BZ, das es Ihrem Antrag auf Einäscherung beifügt

 

Ich Unterfertigte/r........................................, geboren in ....................... am ............. erkläre ausdrücklich, nach meinem Tode eingeäschert werden zu wollen. Meine Asche soll zerstreut/aufbewahrt werden, und zwar ............................................ (Ort angeben) von ......................................(Name und Zuname des Beauftragten/Beauftragten angeben.)
Im Vertrauen
Ort und Datum ..............................
Unterschrift .................................................