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Testament verfassen
Ein
Akt der Verantwortung |
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Ein Testament verfassen ist seit jeher ein heikles Thema. Viele wollen nicht davon reden weil es zu sehr mit dem Gedanken an den Tod zusammenhängt, andere schieben es auf und denken sie werden es machen, wenn es an der Zeit ist, und andere wieder schieben es auf die lange Bank aus Unsicherheit oder der Diskretion halber, und manche denken es sei nur etwas für die Reichen und die großen Besitztümer. Fakt ist, dass das Testament in Italien wenig üblich ist, dabei muss betont werden, dass es ein Mittel ist, das uns erlaubt zu wählen, wem wir unsere Habe hinterlassen wollen. Deshalb kann das Testament nicht nur als unseren letzten Willen betrachtet werden, sondern vor allem als unseren letzten Akt der Verantwortung unseren Angehörigen und Lieben gegenüber. So wissen, zum Beispiel wenige, dass im Falle des Todes eines Ehepartners und der Kinderlosigkeit, nicht nur der Ehepartner, sondern auch eventuelle Familienangehörige des Verstorbenen (z.B. Brüder und Schwestern, ebenso wie die eventuell noch lebenden Eltern) zu den Erben zählen. Folglich, in Ermangelung eines Testamentes werden die Besitztümer des Verstorbenen nicht allein an den Ehepartner gehen, sondern auch an seine Geschwister. Dieses Problem würde nicht existieren, falls der Verstorbene ein Testament verfasst hätte, worin er seine Frau zur Alleinerbin bestimmt. Doch das Testament ist nicht nur in diesem Falle hilfreich. Besonders dann, wenn es mehrere Erben gibt, ist es das ideale Mittel nicht nur um zwischen den verschiedenen Nutznießern die Anteile und Rechte aufzuteilen, aber es ist vor allem das Hauptmittel um zukünftige Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden. Wie oft haben wir von Streitigkeiten der Kinder nach dem Tod eines Elternteiles gehört! Uneinigkeiten und Diskussionen die in endlose Konflikte ausarten und nicht nur Zeit, Raum und Geld gekostet haben, sondern vor allem die persönlichen Beziehungen geschädigt haben. Wenn, hingegen, ein Testament existiert hätte, das vom Anfang an die Aufteilung unter den Erben geregelt hätte, wäre das für alle besser gewesen. „Verba volant, scripta manent“ hieß es bei den alten Römern und das ist in diesem Falle umso wahrer, denn wenn einerseits die Worte leicht vergessen werden, so formen die Schriftstücke das unwiderrufliche Dokument. Das Testament kann vor einem Notar verfasst werden (als öffentliches Testament), es kann aber auch vom Verfasser eigenhändig geschrieben werden (handschriftliches Dokument). In diesem Falle sollte auf den Ausdruck geachtet werden und auf die Verteilung der Anteile (besonders im Bereich der legitimen Anteile), damit die Verfügungen des letzten Willens nicht angefochten werden können. Die Hilfe eines Experten ist folglich grundlegend, denn außer dem zitierten Akt der „Verantwortung“ gibt es auch die moralische Pflicht |
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testamentarische Verfügungen klar und eindeutig zu hinterlassen. Verfügungen, die keine interpretativen Zweifel am Willen des Testament Verfassers zulassen, denn mit dem Testament übermitteln wir unseren Lieben unser letztes Andenken, also die Erinnerung an uns und vor allem die Liebe und die Zuneigung, die wir für sie gefühlt haben. Avv. RA Daniele Valente |
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