Bestattungen/Steuerabzüge für BESTATTUNGSKOSTEN |
Seit ein paar Jahren wurden die Normen über die Steuerabzüge für Bestattungsspesen geändert. Gleich bleibt sich das alte Maximum (abgerundet auf 1.550 Euro) und folglich sprechen wir nur über eine begrenzte Ermäßigung für den Trauernden, der den bezahlten Betrag von der Steuer absetzen möchte, während ihm von der getätigten Zahlung im Steuerjahr nur ein Abzug von 19%, also ein Maximum von 294,50 Euro zuerkannt wird. Die Norm dieses Steuerabzuges, d.h. der Artikel 15, Komma 1 (Tuir) erklärt die Möglichkeit vom Bruttoeinkommen einen Steuerabzug von 19% der „Bestattungsspesen, ausgegeben für Todesfälle und pro Todesfall eines Betrages, der 1.550 Euro nicht überschreiten darf”, vorzunehmen. Diese, vom Stabilitätspakt 2016 modifizierte Norm, gewährt bereits ab 2015 die Möglichkeit des Steuerabzuges von Bestattungsspesen auch im Falle von Todesfällen, die nicht mit Verwandtschaftsgraden verbunden sind, wenngleich der Betrag für jeden einzelnen Todesfall das Maximum von 1.550 Euro nicht überschreiten darf, auch wenn mehr Personen die Spesen tragen. Wie im Rundschreiben 7/E/2017 aufscheint, müssen die Bestattungsspesen der Aktualität des Ereignisses entsprechen, und ausgeschlossen werden folglich Spesen, die der Steuerzahler für zukünftige Bestattungsspesen im Voraus zahlt. Zu den abziehbaren Bestattungsspesen gehören:
Die Steuerabzüge gelten auch:
Was die erforderliche Dokumentation zum Nachweis des Steuerabzuges betrifft, so müssen die Bestattungsspesen mit Rechnungen oder Steuerbelegen ausgewiesen werden, welche sich auf die Bestattung beziehen und auf den Namen des Steuerzahlers lauten, der sie bezahlt hat. In einem früheren Rundschreiben des Ministeriums wird präzisiert, dass die Bestattungsspesen von dem Bezahler zum Steuerabzug gebracht werden und dass der Steuerabzug auch von mehreren Personen getätigt werden kann,sofern das Dokument (Steuerbeleg oder saldierte Rechnung), ausgestellt auf eine einzelne Person, eine Anmerkung seitens des Rechnungsinhabers trägt, in der die Aufteilung des Betrages der Bestattungskosten namentlich aufscheint und vom Rechnungsinhaber zur Bestätigung signiert wird. In diesem Falle muss ein Jeder an den Kosten Beteiligter seiner jährlichen Steuererklärung die Fotokopie des Dokumentes beilegen. Im Formular 730/2018 werden die Bestattungsspesen, die im Jahre 2017 für (unabhängig vom Verwandschaftsgrad) Verstorbene bezahlt wurden, in den Zeilen von E8 – E10 unter dem Code « 14 » eingetragen. Wie in den gesetzlichen Anweisungen festgelegt wurde, müssen im Falle von mehreren traurigen Ereignissen mehr Zeilen von E8 bis E10 ausgefüllt werden, und in jeder Zeile unter Code 14 der für jeden Todesfall diesbezügliche Betrag. In derselben Zeile gehören auch die, unter dem Code 14 angegebenen Spesen im Abschnitt der „oneri deducibili „(absetzbaren Spesen) der Einzelsteuerbescheinigung |