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FRIEDHOF OBERAU: DER GARTEN DER ERINNERUNG |
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In Bozen liegt die Einäscherung der Verstorbenen bei fast 80%. Im Jahre 2013 hat das Land Südtirol das Gesetz erlassen, mit dem erlaubt wird, dass die Verstreuung der Asche in der Natur erfolgen kann und zwar ausschließlich an den erlaubten Orten und vorbehaltlich einer Autorisierungsanfrage an die zuständigen Gemeinden, oder innerhalb des Friedhofs in für die Verstreuung der Asche, vorgesehenen Räumen. Der Bozner Friedhof hat sich dieser Vorrichtung angepasst, indem ein neuer Bereich geplant wurde, wo der GARTEN DER ERINNERUNG realisiert werden konnte. Er besteht aus einer Stahlpergola, die mit der Zeit vom blühenden Yasmin überwachsen sein wird und einer langen Plattform, die zum Brunnen führt, wo die Verstreuung stattfindet. Der Bereich wird mit einem grünen Rasen ausgestattet, sowie mit einigen Sitzbänken und mit ausreichender Vegetation, um für Trauer und Besinnlichkeit den richtigen Rahmen zu ergeben. |
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