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| Allegato alla rivista "Confini" n. 1/2001 |
Anno 1 - Nr. 1 |
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Liebe Mitglieder, schon lange hatten wir es versprochen; heuer ist es soweit und wir sind endlich in der Lage, Ihnen die erste Nummer unserer Zeitung vorzustellen. "i SOCREM", so haben wir sie benannt, soll "L’ARA" ersetzen, die schon seit längerem nicht mehr erscheint. Der italienische Dachverband der Feuerbestattung ist in den letzten Jahren einer wesentlichen Wandlung unterzogen worden. Von einem zentralistischen Leitungsstil, wo die meisten Initiativen von der nationalen Direktion ausgingen, ist man zu einem eher horizontalen übergegangen. Somit ist eine verstärkte Beteiligung aller verbündeten SOCREM-Vereine gefordert. Diese Ausrichtung für eine lebhaftere, gemeinschaftliche Teilnahme hat unter anderem funktionelle Probleme mit sich gebracht, die nach einer Übergangs- und Einlaufzeit schließ1ich in eine Regelungsphase gemündet sind, Auch Bozen hat zu dieser Veränderung, wie auch zur Neugestaltung des Informationswesens der Zeitung beigetragen. Nach diesen wichtigen Schritten, obliegt uns nun die Aufgabe, den Beweis zu erbringen, dass wir die neue und erweiterte Unabhängigkeit nutzen können. Vorerst ist eine jährliche Ausgabe vorgesehen, in der Folge kann diese eventuell auch halbjährlich erfolgen, je nach erwecktem Interesse, Die meisten SOCREM-Vereine im ganzen Land veröffentlichen regionale oder provinziale Zeitungen. Bei der letzten Vorstandssitzung des Dachverbandes wurde beschlossen, jährlich eine Sammlung der besten erschienenen Artikel herauszugeben und sie allen Mitgliedern kostenlos zu übersenden, um einen lückenfreien und allgemeinen Überb1ick zur Entwicklung der Feuerbestattung und der damit verbundenen Probleme auf dem italienischen Gebiet zu gestatten. Die rnultiethnische Zusammenstellung unseres Landes regt uns an, den Beitrag österreichischer und deutscher Vereine anzufordern, um den Themenkreis Feuerbestattung in erweitertem Sinne zu vertiefen, In der Zeitung sollen auch die Leser ihren Platz bekommen, um Fragen aufzuwerfen und zu unterbreiten. Sie können unmittelbar an unsere Adresse geschickt werden, damit sie in der darauffolgenden Nummer, im Rahmen des Möglichen, beantwortet werden können. Das ist die Arbeit, die wir bislang verwirklichen konnten; sie ist bestimmt nicht vollkommen, aber zukünftige Besserungen sind gewiss, In der Hoffnung, dass unsere erste Nummer eher auf Zustimmung denn Kritik stoßen wird, bleibt uns nichts anderes übrig als Ihnen eine angenehme Lektüre zu wünschen. Der Präsident Dr. Enrico Farina
DIE
FEUERBESTATTUNG KENNEN
FEUERBESTATTUNG
UND GLAUBE Religiöse Vorurteile gegen die Einäscherung gibt es zu Beginn des dritten Jahrtausends nicht mehr. Sie widerspricht weder der Überzeugung über die Unsterblichkeit der Seele, noch der Auffassung über die Heiligkeit des menschlichen Körpers, noch der Lehre über die Wiederauferstehung. Heutzutage ist die Einäscherung von der katholischen Kirche erlaubt. Die Trauerfeier kann sogar innerhalb des Krematoriums stattfinden. Zeugen Jehovas, Waldenser und Evangeliker stimmen der Feuerbestattung seit jeher zu. Zahlreiche Angehörige der jüdischen Gemeinschaften entscheiden sich aus Familientradition für diesen uralten Ritus.
GUTE GRÜNDE FÜR
DIE FEUERBESTATTUNG
Die Feuerbestattung ist
gleichzeitig ein alter und ein zeitgemäßer Brauch, denn sie stellt eine
effiziente Lösung aller raumplanerischen und hygienischen Probleme dar. Es
handelt sich um einen universellen Ritus, für alle denselben, der
unserem Körper den trostlosen Zerfall erspart; eine rationelle, umweltbewusste
Entscheidung, die das Leben schont, ohne Platz- und Ressourcenentzug, ohne Erd-,
Wasser- und Luftbelastung. Die Feuerbestattung ermöglicht eine freie, vernünftige
Entscheidung über sich selbst, unter Berücksichtigung des Glaubens. Die Einäscherung
vorziehen, bedeutet einem jeden das Recht einräumen, über die Endbestimmung
des eigenen Körpers zu entscheiden, frei und fortschrittlich. Mitglieder haben
die Gewissheit, dass ihrem Willen Folge geleistet, ihren Verfügungen
nachgekommen und die Stätte
ihrer ewigen Ruhe sorgsam behütet wird. Durch die Mitgliedschaft wird jede
weitere Bürokratie vermieden. Die Zustimmung der Angehörigen, die nicht immer
einig oder willig sind, erübrigt sich. Der Wille der Mitglieder steht unter
rechtlichem Schutz und gewahrt eine würdige Abschiedsfeier. Der
Mitgliederausweis, der bei der Einschreibung ausgehändigt wird, gilt als
Willensbezeugung, in Italien als auch im Ausland. Findet das Ableben auf
italienischem Gebiet statt, müssen sich die Beauftragten der Bestattung, die
den Willen des Verstorbenen kennen, die zuständige Behörde der Gemeinde, wo
der Todesfall stattgefunden hat und gleichzeitig den Einäscherungsverein
benachrichtigen, um den Einäscherungsvorgang in die Wege zu leiten. Die Einäscherung
erfolgt von Amts wegen im Falle von unterlassener Einäscherungsanfrage und geht
im Falle von Einspruch der Erben gerichtlich vor. Sollte der Todesfall im
Ausland vorkommen, kann die Einäscherung vor Ort erfolgen und die Asche kann
darauffolgend zu Lasten der Familie zurückgeführt werden. Da im Ausland die
Einäscherung bezahlt werden muss, können die Angehörigen von Fall zu Fall
erwagen, ob die Rückkehr der Asche oder des Sarges und nachfolgender, hiesiger
Einäscherung vorzuziehen ist. Mitglieder, die in eine andere Gemeinde umziehen,
müssen der SOCREM die Adressenänderung mit- teilen oder den Übergang zu einer
anderen, näher liegende SOCREM anfordern. |