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Allegato alla rivista "Confini" n. 1/2001

Anno 1 - Nr. 1

 

Das Krematorium in Zahlen

 

Im Laufe der Tagung über die Einäscherung, die am 6. Mai 2000 von der Gemeinde Bozen, der Autonomen Provinz und der Südtiroler SOCREM veranstaltet wurde, ist die Einäscherungsanlage öffentlich vorgestellt worden. Letzten November haben die Einäscherungen im Gemeindefriedhof begonnen. Der jahrelange Einsatz der hiesigen SOCREM für die Errichtung eines Krematoriums in Bozen und die Weitsichtigkeit der Verwaltung, die zeitig die Verschiebung in der kulturellen Haltung der Bürger erkennend die Chance genutzt hat, um neue Losungen anzubieten und gleichzeitig den Friedhofserweiterungen den notwendigen Damm zu setzen hat sich gelohnt. Der Anstieg der Einäscherungen in den letzten zehn Jahren, die von 8 im Jahre 1991 auf 245 im Jahre 1999 und 250 bis November 2000 geklettert sind, die starke Mitgliederzahl der SOCREM (ca. 5000 Mitglieder in einer Bevölkerung von knapp 100.000 Einwohnern), der aktuelle Trend der veralternden Stadtbevölkerung, der Prozentanteil der Einäscherungen, die in über einem Viertel der Todesfälle zum Zuge kommt, bestätigen, dass der Bau eines Krematoriums eine vernünftige Entscheidung gewesen ist, die finanziell vom Land mitgetragen wurde. Die Planung des Krematoriums am Berghang legte besonderen Wert auf einen landschaftsschonenden Bau, der einen schornsteinabdeckenden Dienstleistungsturm aufweist, wo die Aufzüge der anrainenden Friedhofsterrassen untergebracht sind. Es gibt zwei Stockwerke, wobei nur das obere sichtbar ist. Dort sind Abschiedssaal, 5 kleine Räume für die Zelebranten verschiedener Glaubensbekenntnisse, ein Wartesaal, ein Büro, die Sarg- und Urnenaufnahme, Toiletten für Personal und Trauergäste angelegt. Nach Abschluss der Feier gleitet der Sargaufzug hinunter ins von außen unsichtbare Untergeschoss, wo die zwei Öfen, die Filteranlage und zwei Kühlraume angelegt sind. Im Bau sind Edelmaterialien verwendet worden, wie Holz, Porphyr, Kunstverglasungen, Mosaik. Die Anlage ist nach modernsten Richtlinien gebaut worden, um die Energieeinsparung, die Einhaltung der hiesigen Gesetzesvorschriften in punkto Luftschutz, die strenger als die nationalen sind, eine hohe Einäscherungshitze und absolute Geruchlosigkeit und Sauberkeit der Asche, sowie den bestmöglichen Lärmschutz wahrend des Betriebes zu gewährleisten. Die Einäscherungskapazität der erhitzten Anlage erlaubt eine Feuerbestattung jede 90 Minuten. Eine jährliche Betriebsdauer von 8.000 Stunden ist vorgesehen. Die Kosten der Anlage belaufen sich auf etwa 3 Milliarden Lire und sind wie folgt aufgeteilt: 1 Milliarde für Lieferung und Einbau der Ofen, 1 Milliarde 865 Millionen für Bauarbeiten, Ausstattung, technische Anlagen und 160 Millionen für die Planung. Dazu kommen die Abnahmeprüfungskosten und die Mehrwertssteuer für einen Gesamtbetrag von L. 3.400.000. Das Krematorium kann ein Einzugsgebiet von 1 Million Einwohner abdecken, die der Region Südtirol-Trient und dem österreichischen Tirol entsprechen. Außerdem kann auch die Einäscherung nicht mineralisierter Exhumierungsreste durchgeführt werden. Es wird geschätzt, dass innerhalb von zwei Jahren, wenn die Anlage voll in Betrieb sein wird, im Durchschnitt 500 Einascherungen pro Jahr erreicht werden können.

Giovanni Carsaniga
Leiter des Gesundheitsamtes der Gemeinde Bozen  

FRIEDHOFSDIENSTE UND FEUERBESTATTUNG

Zweifellos sind die von der öffentlichen Hand zu gewahrleistende Friedhofsdienste sehr arbeitsintensiv. Erstens, weil sie Pflicht sind, zweitens weil sie unter verschiedenen leicht zu erratenden Gesichtspunkten heikel sind und drittens weil sie umfangreiche öffentliche Ressourcen in verschiedenen Bereichen beanspruchen; Geld, Raumplanung, Grund, Umwelt und Fachwissen sind gefordert. Das Gesetz überträgt diesen Aufgabenbereich den Gemeinden; nicht jeder weiß oder merkt das, vor allem in kleineren Dörfern, wo die Tätigkeit der Gemeinde und der Pfarrei sich in diesem Bereich überdecken und kreuzen und wo oft der Grund des Friedhofes Eigentum der Kirche ist. In diesem Fall können zwischen Bürgermeister und Pfarrer Konflikte entstehen, doch der Bürgermeister ist klar und eindeutig für alle friedhofsamtliche Angelegenheiten Verantwortungsträger. Die Empfindlichkeit dieses Amtes vor allem unter dem moralischen, ethischen und gesundheitshygienischen Gesichtspunkt führt zu gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen. Niemand kann in diesem Bereich nach freier Willkür handeln, alles ist geregelt: die Feststellung des Todes, der Transport der Leichen, die Anlegung, die Erweiterung oder die eventuelle Abschaffung eines Friedhofes, sowie seine Leitung, die Tiefe des Grabes, die technischen Merkmale des Sarges, die Exhumierungen, die Beerdigung, die Bestattung in Nischen, die Einascherung. Letztere hat sich seit geraumer Zeit in Südtirol als zusätzliche Möglichkeit durchgesetzt, dank der Haltung der Kirche, die neuerdings die Einäscherung gestattet und dank der Aufklärungsarbeit der SOCREM, die Landesverwaltung, Landeshauptstadt und Bürger beeinflusst hat. In den vergangenen Jahren sind Treffen, Vorträge und Besuche verschiedener Krematorien organisiert worden (ich erinnere mich besonders an jene in Salzburg und Udine). In diesen Monaten, hat die Gemeinde Bozen mit der Zustimmung und der finanziellen Teilnahme des Landes das Krematorium im Friedhof in Oberau fertiggestellt. Es handelt sich um eine Anlage, die neben dem technischen und funktionellen Aspekt und unter Berücksichtigung der Umwelt, die Möglichkeit bietet, in seinem Innern, je nach Konfession, die religiöse Trauerfeier abzuhalten. Im dazu bestimmten Saal, der genügend Platz aufweist und angemessen ausgestattet ist, wird der Sarg auf einem dezenten Sockel gelegt, der nach Abschluss der Feier sanft ins Untergeschoß hinabgleiten wird, wo sich die eigentliche technische Anlage befindet. Der Sarg wird also ohne Eile und ohne zusätzlichen menschlichen Eingriff den Blicken der Trauergaste entzogen, den stimmungsvollen Eindruck einer Beerdigung erweckend. In kurzer Zeit kann die Asche ausgehändigt und darauffolgend in einer Nische oder in einem Grab beigesetzt werden. Im Unterschied zu anderen Gesetzgebungen ist die Zerstreuung der Asche bei uns unterbunden und entzieht diese Möglichkeit denjenigen, die darin einen Sinn erkennen. Wenn man bedenkt, dass die Umwelt allen gehört und der Tod nicht bloß eine Begebenheit individueller und romantischer Natur ist, mag es so recht sein.

Anton Giulio Dell’Eva
Leiter des Amtes für öffentliche Hygiene der Autonomen Provinz Bozen  

DIE ROLLE DES ABSCHIEDSSAALES

Wer letzten November die Presse gelesen hat, wird sich an die Streiterei um den Abschiedssaal beim neuen Krematorium im Gemeindefriedhof erinnern. Ein unnötiger Zwist der jedoch bewiesen hat, wie für einige Menschen die Feuerbestattung noch in Unklarheit gehüllt ist. Die SOCREM hat gleich versucht die Kerngedanken, die das Wesen der Feuerbestattung kennzeichnen, zu erklären. Allen voran steht die Gedankenfreiheit, die alle Konfessionen auf den gleichen Plan stellt, ohne irgendeine zu bevorzugen. Im Handumdrehen lief dieses Prinzip die Gefahr, infolge der Intoleranz einiger Leute überrumpelt zu wer- den, wo doch die Gemeinde, mit Recht, vor der Planungsphase sich mit den verschiedenen Glaubensvertretern darüber geeinigt hatte. Der Entschluss den Saal interkonfessionell zu gestalten, wurde völlig missverstanden. Es wurde versucht den Saal als ”Kapelle” hinzustellen, wo vorwiegend katholische Gottesdienste gefeiert werden sollten und demzufolge die endgültige und feste Anbringung des diesbezüglichen Sinnbildes eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Im Grundgedanken der Feuerbestatter hingegen ist Platz genug für jede Anschauung und überlässt jedem einzelnen die Entscheidung über die Gestaltung der Trauerfeier und die Gestaltung der Trauerfeier und die Verwendung der Sinnbilder und Kennzeichen zur Ehrung der zu Lebzeiten vom Verstorbenen getroffenen Entschlüsse. Die SOCREM mochte das Konzept vermitteln, dass die jeweilige Ausstattung mit den gewünschten Sinnbildern keineswegs eine Abwertung der Trauerfeier darstellt, sondern im Gegenteil, ihr Inhalt höchste Bedeutungskraft erreicht. Die Abdeckung in welcher Form auch immer eines fixen Symbols stellt hingegen sehr wohl eine Erniedrigung dar, sei es für die betroffene Glaubensgemeinschaft, sei es für die anderen, die wissen, dass ihre Anwesenheit höchstens ”ertragen” wird, von jenen, die aus Gutmutigkeit die vorübergehende Verschleierung ihres Sinnbildes erlauben. Wenn die Gleichstellung gewährleistet sein soll, so soll sie es für jedermann sein, unabhängig von Mehr- oder Minderheiten. Der Glaube kann weder durch Prozentsatze noch durch festgenagelte Bilder ermessen werden. Der Glaube wohnt im Herzen, die Feuerbestatter wissen das sehr gut, denn es ist für sie wesentlich die kulturellen und philosophischen Entscheidungen anderer zu beachten und niemand hat das Recht sich einzumischen und anderen die eigenen Meinungen aufzuzwingen. Das sind die einzigen Beweggründe die die SOCREM veranlasst haben, an der Diskussion teilzunehmen. Zustimmung hat die SOCREM aus allen Richtungen geerntet, von den Laien, von den überzeugtesten Katholiken, sowie von Angehörige anderer Konfessionen, denen in dieser Gelegenheit das Gefühl vermittelt wurde, in Schutz genommen zu sein.

Der Präsident Dr. Enrico Farina

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