Allegato alla rivista "Confini" n. 3/2002

Jahrgang 2 - Nr. 1


Bestattungsversicherung endlich am Start

Schon lange widmete sich der Verein eifrig der Erarbeitung dieser von vielen Mitgliedern geforderten neuen Dienstleistung. Bis zum Ziel hat es jedoch gegolten, viele Hürden zu überwinden. Als uneigennütziger Verein erstrebt SOCREM nämlich an erster Stelle die Erfüllung des Willens und der Wünsche der Mitglieder, indem die Kosten ohne Spekulationen und in bestmöglicher Interessenwahrung der Mitglieder gedeckt werden.

Worum handelt es sich genau? 

Es geht darum den alleinstehenden Menschen, oder auch jenen, die die Familie nicht belasten wollen oder können, die Möglichkeit im Voraus die letzten Dinge des Lebens, Trauerfeier und Beisetzung, zu regeln und SOCREM mit deren Durchführung zu beauftragen.

Welche sind die Vorteile für die Mitglieder? 

Vor allem die Sicherheit sich einem Verein anzuvertrauen, der die Einhaltung des eigenen Willens gewährleistet, selbst im Fall von besonderen Wünschen. Wenn die Familie fehlt oder Unstimmigkeiten herrschen ist dies grundlegend. Die SOCREM Mitarbeiter helfen Zweifel zu beseitigen, Lösungen zu finden oder Alternativen anzubieten um so gut wie nur möglich auf die einzelnen Anliegen einzugehen. Außerdem ist ihnen gewiss, dass sie einen Service erhalten, wo die Ausgaben lediglich kostendeckend sind. SOCREM ist kein gewinnstrebendes Unternehmen und da es sich um einen recht großen Verein handelt, können im Fachgewerbe vorteilhafte Bedingungen errungen werden, die der Einzelne kaum erwirken konnte.

Wie ist diese Dienstleistung abgebaut?

Drei Schritte sind zu tun: 

  • erstens muss man sich mit SOCREM über die Bestattung einigen; Trauerfeier, ja oder nein, wo und wann, religiös oder nicht; Auswahl des Zubehörs, Todesanzeige, u.s.w.; Beisetzung der Asche in Nische, Grab, Aschenhaus oder Zerstreuung, wo und wann, u.s.w.; 

  • die anfallenden Kosten sind durch einen Versicherungsvertrag abzudecken. Zu diesem Zweck hat SOCREM mit SARAVITA Versicherung, Agentur Bozen, eine Vereinbarung getroffen, wo zwei Lebensversicherungen vorgesehen sind; 

  1. Lebenslängliche Sterbefallversicherung gegen einmalige oder jährliche Prämie mit jährlicher Kapitalaufwertung;

  2. Aufgeschobene Kapitalversicherung mit Aufwertung gegen einmalige Prämie. Die Versicherungsformel soll die Hinterlegung der nötigen Geldmittel erlauben, wobei der Versicherte bis zu seinem Lebensende im vollen Besitz des Kapitals bleibt. Erst nach dem Ableben wird der notwendige Betrag der SOCREM ausgezahlt; 

  • anschliessend wird SOCREM formell beauftragt die Bestattung durchzuführen. Sobald alle Einzelheiten geregelt sind, werden sie schriftlich festgelegt, mitsamt der gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Wann beginnt SOCREM damit? 

Ab Anfang Oktober. In allen Anlaufstellen wird Infomaterial aufliegen, das auch per Post angefragt werden kann. Für den eigenen Fall kann man im Bozner Sitz persönlich Auskünfte und Beratung erhalten.

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