Allegato alla rivista "Confini" n. 1/2006

Jahrgang 6 - Nr. 1


ÜBERSPITZTE REAKTIONEN UM DIE FEUERBESTATTUNG

Die Gemeinde Bozen hat infolge des Antrages einer Witwe die Übergabe der Asche an Verwandte genehmigt und die Friedhofsordnung dementsprechend abgeändert. Dieser Anlass hat zu einer öffentlichen Debatte gebracht, die in keinem Verhältnis zur Größenordnung dieser Neuigkeit steht. Die Anfragen für die Aschenaufbewahrung sind recht selten und alles lässt darauf deuten, dass es auch in Zukunft so bleiben wird.

In Trient wurden außerdem gerade am Tag und am Ort des Gedenkens an die Verstorbenen vom Bischof mit unerwarteter Kraft Aussagen gegen die Feuerbestattung vorgebracht. Die Wahl von Zeitpunkt und Ort für diesen Einspruch hat Missmut erweckt, da er ausgerechnet in Anwesenheit der Angehörigen vor der letzten Ruhestätte vieler Menschen gehalten wurde, die sich im Bewusstsein der Auferstehung für die Einäscherung entschieden hatten.

In diesem Zusammenhand soll hier festgehalten werden, dass:

  • die katholische Kirche, nach dem II. Vatikanischen Konzil die Feuerbestattung zugelassen hat, da kein Gegensatz zu den Glaubensgrundlagen der katholischen Religion besteht. In diesem Sinne entscheiden sich viele Menschen für die Feuerbestattung und werden dies wahrscheinlich auch in Zukunft vermehrt tun, und somit moralische und praktische Gründe verbinden;

  • auch die Gemeindeverwaltungen ihren Vorteil daraus ziehen, zur Vermeidung von Friedhofserweiterungen, Grabverwahrlosung und den traurigen und arbeitsintensiven Exhumierungen.

Die Feuerbestattung, die im allgemeinen ohnehin von einer religiösen Trauerfeier vorangegangen wird, bietet sich auch kostenmäßig als Lösung an, ob in öffentlichem oder privaten Interesse.

Die Südtiroler Socrem:

  • erkennt im Friedhof, angesichts seiner gemeinschaftlichen und religiösen Bedeutung, den institutionellen Ort für die Aufbewahrung der Urne an;

  • ist zur gleichen Zeit auch der Überzeugung, dass das individuelle im Gesetz verankerte Recht auf eine andere Bestimmung gewährleistet werden muss, wie zum Beispiel die Übergabe an die Verwandten oder die Zerstreuung in eigens ausgewiesenen Flächen oder in der Natur, unter der Voraussetzung, dass dies in würdigem Rahmen und ohne religiöse Verachtung erfolge;

  • hofft, dass die neuen Bedürfnisse und die alten Sitten mit gegenseitigem Respekt und mit Weisheit aufeinander abgestimmt werden können.

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