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Dank den Fortschritten der modernen Medizin können auch bei schwersten Unfällen und Erkrankungen lebensverlängernde Maßnahmen gesetzt, und diese über Jahre und Jahrzehnte weitergeführt werden. Mehrere Staaten haben diesbezügliche Gesetze erlassen, um es jedem Menschen zu ermöglichen, sich darüber zu äußern, ob er in kritischen Krankheitssituationen, d. h. ausgeliefert an medizinische Geräte, um jeden Preis lebenserhaltende Maßnahmen in Anspruch nehmen will, oder ob er, wenn keine Hoffnung mehr auf ein selbstbestimmtes Leben besteht, zulassen will, auf natürliche Weise zu sterben. In Italien wird seit Jahren im Parlament um ein diesbezügliches Gesetz gerungen. Sollte dieser Gesetzesvorschlag, so wie er eingereicht wurde, verabschiedet werden, liegt auch im Fall einer Patientenverfügung gegen lebenserhaltende Maßnahmen die letzte Entscheidung beim Arzt/bei der Ärztin, ob beispielsweise lebenserhaltende Geräte abgestellt werden. Natürlich kann man das Glück haben, einen Arzt/eine Ärztin zu finden, der/die Wünsche des/r Patienten/Patientin berücksichtigt, aber es wird immer VerweigererInnen geben. Bis dahin kann es dem/r Patienten/Patientin zum Vorteil gereichen, den eigenen Willen schriftlich kund zu tun und die eigene Verfügung einer Vertrauensperson zu übergeben, die sich im Fall, dass man selbst auf Grund von Krankheit, Unfall, Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinseintrübung nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern, bei den Ärzten/Ärztinnen und Obrigkeiten dafür einsetzt, dass dieser gewahrt wird. Auf der folgenden Seite erfahren Sie, in welchen italienischen Gemeinden eine Patientenverfügung abgeben werden kann: www.associazionelucacoscioni.it/mapparegistro. In der Provinz Bozen ist es notwendig, seine Wünsche an das zuständige Büro der Wohngemeinde zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr in unseren Büros (Tel. 0471-915816). Die Abteilung Gesundheitswesen der Autonomen Provinz Bozen hat eine umfassende vom Landesethikkomitee herausgegebene Broschüre mit dem Titel: "Gesundheitliche Vorsorgeplanung. Patientenverfügung" veröffentlicht, in welcher einige praktische Beispiele und Textbausteine für eine Patientenverfügung angeführt werden. |