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Die Organspende |
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Sich für eine Organspende auszusprechen bedeutet zuzulassen, dass einem nach der Feststellung des eigenen Todes, Organe (meist Herz, Leber, Nieren oder die Hornhaut der Augen) entnommen und einer Person, die diese dringend zum Leben (Überleben) benötigt, zur Verfügung zu stellen. Die freiwillige uneigennützige Organspende nach dem Tode ist zweifelsohne ein großer humanitärer Akt. Für eine erfolgreiche Organspende ist es wesentlich, dass die gespendeten Organe gesund und funktionstüchtig sind. Die Grundprinzipien der Organtransplantation und -spende werden wie folgt zusammengefasst: Die Organentnahme zu Transplantationszwecken nach dem Tod ist zulässig, wenn der/die Verstorbene ihr zu Lebzeiten zugestimmt hat. In diesem Fall dürfen sich ihr nicht einmal seine/ihre engsten Angehörigen widersetzen; hat sich der/die Verstorbene zu Lebzeiten hingegen gegen die Organentnahme ausgesprochen, darf keine Organentnahme vorgenommen werden; wenn keine diesbezügliche Willensäußerung dokumentiert ist, so sind die nächsten Angehörigen berechtigt, dem mutmaßlichen letzten Willen und den Wünschen des/r Verstorbenen entsprechend, stellvertretend für ihn/sie über die Organentnahme zu entscheiden. Die Willenserklärung, die eigenen Organe zu spenden, kann im Nationalen Transplantationszentrum (Centro Nazionale Trapianti) mit Sitz in Rom, Ribottastraße 5, hinterlegt werden oder kann in einem eigenen Ausweis, der im eigenen Gesundheitsbezirk beantragt werden kann, festgehalten werden. Der Organspendeausweis ist immer bei sich zu tragen. Der Sitz der Vereinigung der Organspender „AIDO“ (Associazione Italiana per la Donazione degli Organi) befindet sich im Altmannhaus am Grieserplatz 18 in Bozen, Tel.: 0471/285188, E-Mail: altoadige@aido.it. Im selben Gebäude befindet sich auch der Sitz der Vereinigung der Knochenmarkspender “ADMO” (Associazione Donatori di Midollo Osseo). Nützliche Informationen: „ADMO“: Tel.: 0471/400823, Internetseite: www.admobz.com , E-Mail: info@admobz.com . |