Was bei einem Todesfall zu tun ist |
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Aufgaben und Formalitäten nach einem Todesfall von den Angehörigen des/r Verstorbenen erledigt werden müssen. |
Was unmittelbar nach dem Eintritt des Todes zu tun ist: |
Jeder Todesfall muss innerhalb von vierundzwanzig Stunden beim Standesamt der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, gemeldet werden. Die Meldung erfolgt:
Die Erdbestattung, Bestattung in Grabnischen oder Feuerbestattung eines/r Toten ist ohne vorherige Ermächtigung durch den/die Standesbeamten/Standesbeamtin, der/die die Todesurkunde ausgestellt hat, nicht möglich. Die Ermächtigung kann im Falle eines unnatürlichen Todes erst nach der Freigabe durch das Gericht erteilt werden. |
Organisation der Trauerfeier: Religiöse Feier oder Feier in weltlicher Form? |
Bei einer Bestattung begleitet der Trauerzug die/den Verstorbene/n zur letzten Ruhestätte, unabhängig von der Art der Bestattung. In Südtirol handelt es sich meist um eine christliche Bestattung. Nicht immer hat der/die Verstorbene durch eine letztwillige Verfügung für den Fall seines Todes Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung getroffen. Dennoch sollte sich die Bestattung zunächst nach dem Willen des/r Verstorbenen richten. |
Die Trauerfeier: |
Die meisten Trauerfeiern finden nach dem christlich-katholischen Ritus statt, aber es häufen sich auch die Anfragen nach der Durchführung von Andachten anderer Religionsgemeinschaften oder Glaubensbekenntnisse. In letzteren Fällen wenden sich die Angehörigen an die entsprechenden Gemeinschaften, um mit ihnen die Abschiedsfeier nach den Vorstellungen des/r Verstorbenen zu gestalten. Im Fall einer Einäscherung ist eine kurze Abschiedszeremonie im Trauersaal im Gebäude neben dem Krematorium vorgesehen. Auf Wunsch können die Angehörigen die zuständigen Gemeindemitarbeiter/innen darum bitten, religiöse Symbole anzubringen. Es ist aber auch eine weltliche Zeremonie möglich. Diese Form der Trauerfeier verletzt nicht das religiöse Empfinden der gläubigen Menschen. Bei christlichen Trauerfeiern begleitet der Pfarrer der Pfarrei, dem der/die Tote angehört, die Angehörigen zur letzten Ruhestätte ihres/r Verstorbenen. Er wird entweder direkt von den Angehörigen verständigt oder vom beauftragten Bestattungsunternehmen. In Südtirol gibt es fast in jedem Dorf ein Bestattungsunternehmen. In der Gemeinde Bozen kann die Trauerfeier stattfinden:
Für die Organisation der Trauerfeier können Sie sich an den Bestattungsdienst der entsprechenden Gemeinde wenden, sofern diese einen solchen Dienst anbietet, oder an ein privates Bestattungsunternehmen. Bestattungsdienste werden im offenen Wettbewerb angeboten: die Wahl des Bestattungsunternehmens obliegt ausschließlich den Angehörigen des/r Verstorbenen, außer der/die Verstorbene selbst hat zu Lebzeiten mittels einer Versicherung oder eines Bestattungsauftrags dafür vorgesorgt. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige nützliche Hinweise rund um die Bestattung geben:
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