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BEISETZUNG

Innerhalb des Friedhofes 

  • Im Familiengrab (wer Inhaber einer Konzession in der eigenen Gemeinde oder auch anderswo ist, kann dort die Asche beisetzen)
  • In einer Wandnische (findet meistens Anwendung wo Platznot herrscht, denn dort können die sterblichen Reste von Ehepaaren oder gar von ganzen Familien aufgenommen werden) 
  • Im Aschenhaus (wird oft von alleinstehenden Menschen verlangt, die die Schwierigkeiten der Grabpflege vermeiden mochten) 
  • Auf dazu bestimmte Flache zerstreut (zur Zeit ist in Bozen eine hierfür bestimmte Wiese in Planung) 

Außerhalb des Friedhofes 

  • Auf Privateigentum (zum Beispiel zu Hause) 
    Zurzeit ist die Aufbewahrung  der Urnen zu Hause in den Gemeinden Bozen, Brixen, Terlan und Völs am Schlern erlaubt.
  • In der Natur zerstreut (wer unzufrieden ist mit den herkömmlichen Beisetzungsformen und eine persönliche Note einbringen will, kommt auf seine Kosten).
    Achtung! Das Gesetz Nr. 130/01 in punkto Zerstreuung ist in Kraft aber leider noch nicht durchführbar, solange die Durchführungsregelung nicht erlassen ist.

 

 ABLAUF

Die Gemeinde bewilligt die Einäscherung anhand der Unterlagen, die den Willen zur Einäscherung des Interessenten bezeugen. Nach Angabe der Familie findet die Trauerfeier statt, je nach Wunsch, Religion und Sitte. Falls keine Feier gewünscht wird, kann sie unterlassen werden. Danach wird der Verstorbene ins Krematorium gefahren und sollte die Einäscherung nicht am gleichen Tag erfolgen, wird die Familie über den genauen Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. Schließlich wird die Urne mit der Asche zum Bestimmungsort gebracht (die Verwandtschaft kann sie begleiten und eventuell eine letzte Verabschiedung im engsten Kreis veranstalten.)

EINÄSCHERUNGSSTÄTTE

Bei Todesfall innerhalb von Südtirol erfolgt die Einäscherung im Bozner Krematorium.
Wer außerhalb der Landesgrenzen verstirbt, wird im naheliegendsten Krematorium feuerbestattet.

 

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Die
Beisetzung
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