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BEISETZUNG
Innerhalb
des Friedhofes
- Im
Familiengrab (wer Inhaber einer Konzession in der eigenen
Gemeinde oder auch anderswo ist, kann dort die Asche beisetzen)
- In
einer Wandnische (findet meistens Anwendung wo Platznot herrscht,
denn dort können die sterblichen Reste von Ehepaaren oder gar von ganzen
Familien aufgenommen werden)
- Im
Aschenhaus (wird oft von alleinstehenden Menschen verlangt,
die die Schwierigkeiten der Grabpflege vermeiden mochten)
- Auf
dazu bestimmte Flache zerstreut (zur Zeit ist in Bozen eine hierfür
bestimmte Wiese in Planung)
Außerhalb
des Friedhofes
- Auf
Privateigentum (zum Beispiel zu Hause)
Zurzeit
ist die Aufbewahrung der Urnen zu Hause in den Gemeinden Bozen,
Brixen, Terlan und Völs am Schlern erlaubt.
- In
der Natur zerstreut (wer unzufrieden ist mit den herkömmlichen
Beisetzungsformen und eine persönliche Note einbringen will, kommt auf
seine Kosten).
Achtung! Das Gesetz Nr. 130/01 in punkto Zerstreuung ist in Kraft aber leider noch
nicht durchführbar, solange die Durchführungsregelung nicht erlassen ist.
ABLAUF
Die Gemeinde bewilligt die Einäscherung anhand der
Unterlagen, die den Willen zur Einäscherung des
Interessenten bezeugen. Nach Angabe der Familie findet die Trauerfeier statt, je
nach Wunsch, Religion und Sitte. Falls keine Feier gewünscht wird, kann sie
unterlassen werden. Danach wird der Verstorbene ins Krematorium gefahren und
sollte die Einäscherung nicht am gleichen Tag
erfolgen, wird die Familie über den genauen Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt.
Schließlich wird die Urne mit der Asche zum Bestimmungsort gebracht (die
Verwandtschaft kann sie begleiten und eventuell eine letzte Verabschiedung im
engsten Kreis veranstalten.)
EINÄSCHERUNGSSTÄTTE
Bei Todesfall
innerhalb von Südtirol erfolgt die Einäscherung im Bozner Krematorium.
Wer außerhalb der Landesgrenzen verstirbt, wird im naheliegendsten Krematorium
feuerbestattet.
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