Die Beisetzung | |
Innerhalb des Friedhofes
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Das Aschenhaus im Friedhof Bozen |
Außerhalb des Friedhofes
Achtung! Das Gesetz Nr. 130/01 in punkto Zerstreuung ist in Kraft, aber leider noch nicht überall durchführbar, bis die Gemeinden ihre Regelung nicht erlassen haben. Am 17. Januar 2013 hat die Gemeinde Klausen ihr Durchführungsreglement nach dem Landesgesetz bezüglich Friedhöfe und Feuerbestattung genehmigt. Nach diesem Reglement darf die Asche innerhalb des Friedhofsareals verstreut werden, wo eine dafür bestimmte Stelle errichtet wird.(...) Die Asche darf auch außerhalb des Friedhofes verstreut werden, bei einem Mindestabstand von 200 Metern von Ortschaften und Siedlungen, in Flüssen, auf privaten Gründen, im Freien unter der Zustimmung des Besitzers des Areals, oder auf anderen Stellen, die von der Gemeinde bestimmt werden. (...) Es wird unterstrichen, dass die unerlaubte oder anders als die von den Verwandten bestimmte Verstreuung gesetzeswidrig und als solche nach dem Strafgesetzbuch geahndet wird. Im April 2013 hat auch die Gemeinde Brixen die Regelung der Aschenverstreuung erlassen und 4 Stellen außerhalb des städtischen Friedhofes festgelegt, wo die Asche verstreut werden darf. Die Regelung sieht vor, dass die Verstreuung von der Gemeinde genehmigt werden und in Anwesenheit eines Gemeindebeamten stattfinden muss. Diese 4 Stellen für die Aschenverstreuung in der Gemeinde Brixen sind:
Auch in der Regelung der Gemeinde Brixen wird darauf hingewiesen, dass die «nicht erlaubte» oder anders als von den Verwandten vorgesehene durchgeführte Aschenverstreuung gesetzeswidrig ist. |
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ABLAUF Die Gemeinde bewilligt die Einäscherung anhand der Unterlagen, die den Willen zur Einäscherung des Interessenten bezeugen. Nach Angabe der Familie findet die Trauerfeier statt, je nach Wunsch, Religion und Sitte. Falls keine Feier gewünscht wird, kann sie unterlassen werden. Danach wird der Verstorbene ins Krematorium gefahren und sollte die Einäscherung nicht am gleichen Tag erfolgen, wird die Familie über den genauen Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. Schließlich wird die Urne mit der Asche zum Bestimmungsort gebracht (die Verwandtschaft kann sie begleiten und eventuell eine letzte Verabschiedung im engsten Kreis veranstalten.) |
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EINÄSCHERUNGSSTÄTTE Bei Todesfall innerhalb von Südtirol erfolgt die Einäscherung im Bozner Krematorium. Wer außerhalb der Landesgrenzen verstirbt, wird im naheliegendsten Krematorium feuerbestattet. |
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Das Bozner Krematorium |
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ACHTUNG: Um die Verstreuung der Asche zu verfügen, ist es notwendig, noch zu Lebzeiten, eine bezügliche handgeschriebene Willensbezeugung anzugeben. Mitglieder der Socrem können dieses Dokument dem Einschreibeformular beilegen. Die Willensbezeugung wird den Friedhofsämtern und der zuständigen Gemeinden übermittelt. Die Mitglieder haben die Möglichkeit die eigene Asche der Socrem anzuvertrauen, damit sie von uns (Abschiedsbegleiter -in oder Präsident) im Cinerarium oder in den vorgesehenen ''Rosengarten der Erinnerungen'' verstreut werden. Im ''Vademecum rund um das Lebensende'' finden Sie ein Fac-simile (Mein letzter Wille meine Asche betreffend) |