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| Allegato alla rivista "Confini" n. 2/2001 |
Jahrgang 1 - Nr. 2 |
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DIE ZERSTREUUNG DER ASCHE
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Endlich! Seit wenigen Monaten ist die Zerstreuung auch hierzulande nicht mehr verboten und kommt so den Wünschen aller entgegen, die sich mit den üblichen Bestattungssitten nicht begnügen mögen. Die Qual der Wahl gab es vorher nicht; die Asche durfte ausschließ1ich auf den Friedhof. Dort gab es drei Varianten: entweder kamen sie ins Familiengrab, in eine Wandnische oder ins Aschenhaus. Die Asche ist keimfrei und stellt somit keine gesundheitliche Gefahrdung dar. Also darf sie von nun an auch außerhalb eines Friedhofes aufbewahrt werden, etwa an einem für den Verstorbenen und seinen Angehörigen bedeutungsvollen Ort, wo die Besinnung mit echter Anteilnahme gepflegt werden kann. Falls erwünscht, steht auch der Zerstreuung nichts mehr im Wege. Die genaue Anleitung dazu bleibt allerdings bis zum Erlass der noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen dahin gestellt. Folgendes steht allerdings schon jetzt fest: - der Interessent muss eine Willensbezeugung zur Zerstreuung hinterlassen; |
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ZAHLUNGSPFLICHTIGE ERD- UND FEUERBESTATTUNG
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Das Zuckerle der Zerstreuung ist leider nicht ohne bittere Medizin einhergekommen. Die SOCREM hat nicht tatenlos zugeschaut. Am Verhandlungstisch mit der Gemeinde Bozen hat es einerseits gegolten, auf niedrige Tarife zu bestehen und zweitens darauf zu bestehen, den Einsatz des Krematoriums
für ganz Südtirol nicht länger hinauszuschieben. Mit dem Gemeindenverband andererseits sollte eine
Aufklärungskampagne im ganzen Land starten, um die starken Preisunterschiede aus der Welt zu schaffen, die sich in
den vergangenen Monaten schon ergeben haben. Sehr zu unserer Befriedigung hat Ende Oktober die Gemeinde Bozen
für ihre Bürger die Mindesttarife festgelegt und die Kosten für Feuer- und Erdbestattung
gleichgesetzt (LIT. 300.000). Die Verhandlungen für die Einführung einheitlicher Tarife im ganzen Land laufen noch. |