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Allegato alla rivista "Confini" n. 2/2001

Jahrgang 1 - Nr. 2

 

DIE ZERSTREUUNG DER ASCHE

 

Endlich! Seit wenigen Monaten ist die Zerstreuung auch hierzulande nicht mehr verboten und kommt so den Wünschen aller entgegen, die sich mit den üblichen Bestattungssitten nicht begnügen mögen. Die Qual der Wahl gab es vorher nicht; die Asche durfte ausschließ1ich auf den Friedhof. Dort gab es drei Varianten: entweder kamen sie ins Familiengrab, in eine Wandnische oder ins Aschenhaus. Die Asche ist keimfrei und stellt somit keine gesundheitliche Gefahrdung dar. Also darf sie von nun an auch außerhalb eines Friedhofes aufbewahrt werden, etwa an einem für den Verstorbenen und seinen Angehörigen bedeutungsvollen Ort, wo die Besinnung mit echter Anteilnahme gepflegt werden kann. Falls erwünscht, steht auch der Zerstreuung nichts mehr im Wege. Die genaue Anleitung dazu bleibt allerdings bis zum Erlass der noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen dahin gestellt. Folgendes steht allerdings schon jetzt fest:

- der Interessent muss eine Willensbezeugung zur Zerstreuung hinterlassen; 
- die Zerstreuung muss standesamtlich bewilligt werden; 
- erlaubt ist sie in eigens dafür ausgewiesene Flächen im Friedhof oder auf Privatgrund (mit dem Einverständnis des Eigentümers), in der unbebauten Natur (Meer, See, Fluss, Berg, Wiese, Wald u.s.w.) 
- verboten ist sie in bewohnter Umgebung; 
- die Durchführung kann den Verwandten, einem Testamentsvollzieher, der SOCREM oder der Gemeinde anvertraut werden.


ZAHLUNGSPFLICHTIGE  ERD-  UND  FEUERBESTATTUNG

 

Das Zuckerle der Zerstreuung ist leider nicht ohne bittere Medizin einhergekommen.
Das Gesetz Nr. 26 vom 28.2.2001 räumt näm1ich mit den kostenlosen Friedhofsleistungen der Gemeinden auf. Schlimmer noch: der Betrag, der nunmehr aus den Taschen der Burger fließen soll, kann in jeder Gemeinde anders bemessen sein. So kommt es zwischen Südtirolern zu kaum gerechtfertigten Preisunterschieden für dieselben Dienstleistungen. Wer ohnehin schon mit einem Trauerfall belastet war, musste in den vergangenen Monaten auch noch mit unvorhergesehenen Ausgaben rechnen. Da das Krematorium bis Ende November nur der Stadt Bozen diente, konnte die Rechnung in einigen Gemeinden, durch die Transportkosten bis Mantua recht gesalzen ausfallen.

Die SOCREM hat nicht tatenlos zugeschaut. Am Verhandlungstisch mit der Gemeinde Bozen hat es einerseits gegolten, auf niedrige Tarife zu bestehen und zweitens darauf zu bestehen, den Einsatz des Krematoriums für ganz Südtirol nicht länger hinauszuschieben. Mit dem Gemeindenverband andererseits sollte eine Aufklärungskampagne im ganzen Land starten, um die starken Preisunterschiede aus der Welt zu schaffen, die sich in den vergangenen Monaten schon ergeben haben. Sehr zu unserer Befriedigung hat Ende Oktober die Gemeinde Bozen für ihre Bürger die Mindesttarife festgelegt und die Kosten für Feuer- und Erdbestattung gleichgesetzt (LIT. 300.000). Die Verhandlungen für die Einführung einheitlicher Tarife im ganzen Land laufen noch.
Wir hoffen bald auch hiervon Gutes berichten zu können.

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