Pflegehilfen, Seniorenwohnungen, Altersheime |
Irgendwann kommt für den/die eine/n oder andere/n der Zeitpunkt, an dem er/sie im Alltag die Hilfe und Unterstützung anderer benötigt. In vielen Fällen können Familienangehörige oder Freunde/Freundinnen helfen, aber manchmal gibt es auch allein stehende ältere Menschen oder solche, die ihre Angehörigen nicht zusätzlich belasten möchten. In diesen Fällen ist es notwendig, öffentliche oder private Betreuungsformen und –Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. In fast jedem größeren Ort gibt es ein öffentlich geführtes Tagespflegeheim. Ein Verzeichnis der Tagespflegeheime in Südtirol (Stand im April 2012) befindet sich in der Anlage C dieses Leitfadens. |
Pflegehilfen |
Oft besteht ein Mangel an öffentlichen Heimpflegeplätzen und so wird es nötig, eine private Pflegehilfe zu beschäftigen, welche die einfachen Hausarbeiten oder die täglich anfallenden Einkäufe übernimmt oder auch rund um die Uhr als Begleiterin und Betreuerin. Eine gute private Pflegehilfe, eine sogenannte “badante”, zu finden, ist nicht immer leicht und bringt sowohl einen bürokratischen, als auch finanziellen und steuerrechtlichen Aufwand mit sich. In der Anlage A befindet sich eine Tabelle mit den Dokumenten, die für die Legalisierung einer Haushalts- oder Pflegehilfe notwendig sind. Außerdem finden Sie dort einige nützliche Adressen, an die Sie sich bei Ihrer Suche nach einer zuverlässigen Pflegehilfe wenden können. Diese Anlaufstellen sind auch bei der Erledigung der bürokratischen und finanziellen Angelegenheiten behilflich. |
Seniorenwohnungen |
Immer mehr Gemeinden setzen sich dafür ein, dass Ihre älteren Bürgerinnen und Bürger so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung ihrer Heimatgemeinde verbleiben können und bauen hierfür eigens Seniorenwohnungen. Gegenwärtig gibt es landesweit zirka 850 Seniorenwohnungen und weitere 300 sind geplant. Bei den Seniorenwohnungen handelt es sich um von den Gemeinden, Stiftungen oder vom Institut für den sozialen Wohnbau gemäß architektonischer Kriterien, die den Bedürfnissen der älteren Menschen entsprechen, gebaute Wohnungen. Wie auch in einer normalen Wohnung, kann man dort Hauspflegeleistungen, den Krankenpflegedienst und/oder andere Dienste wie zum Beispiel den Dienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen. Mit Beschluss vom 1. Februar 2010, Nr. 174 hat die Südtiroler Landesregierung die Verordnung die Führung des Dienstes „Begleitetes Wohnen für Seniorinnen und Senioren“ genehmigt, die in der Anlage A des besagten Beschlusses enthalten ist. Diese Verordnung (Dekret des Landeshauptmanns vom 18. Februar 2010, Nr. 10) ist am 28. April 2010 nach seiner Registrierung beim Rechnungshof in Kraft getreten und im Amtsblatt Nr. 15 vom 13. April 2010 veröffentlicht worden. Die Tarife für den Dienst (bezogen auf das Jahr 2012) wurden schon mit Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2011, Nr. 1995 festgelegt. Nähere Informationen dazu können auch in den Gemeindesitzen, den entsprechenden Stiftungen und beim Institut für den sozialen Wohnbau WOBI eingeholt werden. |
Altersheime |
Wenn eine ältere Person nicht mehr
selbständig ist, ihre
Angehörigen trotz Pflegehilfe nicht in der Lage sind, sich ihrer
anzunehmen, muss an eine Unterbringung in einem Altersheim gedacht
werden. Es gibt in unserem Land ein dichtes Netz von Altersheimen (75),
die alle einen guten Ruf haben. Sie finden ein vollständiges Verzeichnis der Altersheime in unserem Land in der Anlage B . |
Der Dienst “Notfall Senioren” |
Grüne Nummer: 800001800 – von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Allein lebende Senioren über 75 Jahre, allein lebende Personen über 65, die an kardiovaskulären und Atemwegserkrankungen leiden sowie Krebspatientinnen und –patienten im Endstadium gehören einer Risikogruppe an. Der auf das Bozner Stadtgebiet beschränkte Dienst gibt Senioren in Schwierigkeiten die Möglichkeit, bei der Grünen Nummer 800001800 Hilfe zu suchen. Bei dieser Nummer gibt ein/e in Gesprächsführung geschulte/r Mitarbeiter/in von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Auskunft über die Angebote der öffentlichen und privaten sozialen Dienste im Wohngebiet des/r Bürgers/Bürgerin. Nach der Aufnahme der telefonischen Anfrage um Hilfe oder um Auskunft, und nach deren Interpretation, verständigt der/die Mitarbeiter/in unverzüglich den öffentlichen bzw. privaten Dienst oder eine ehrenamtliche Vereinigung, um so schnell wie möglich den angefragten Dienst zu vermitteln. Unter anderem werden folgende Dienste vermittelt:
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Der Hausnotrufdienst |
Der Hausnotrufdienst ist landesweit und rund um die Uhr aktiv. Dieser kostenpflichtige Service sieht in der Wohnung der älteren Mitmenschen den Einbau eines Hausnotrufgerätes vor, das mit dem Haustelefon und dem Stromnetz verbunden ist und im Notfall, per Knopfdruck, das Weiße Kreuz verständigt. Wer den Dienst beantragen möchte, kann dies auch telefonisch beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz, Lorenz-Böhler-Straße 3, 39100 Bozen, Telefon 0471/444444 (Zentrale), Fax 444371, E-Mail info@wk-cb.bz.it , tun. Der Anschluss erfolgt innerhalb von 4 - 5 Tagen. Die Betreiber des Dienstes kontaktieren regelmäßig den/die Benutzer/in, um die ordnungsgemäße Funktion des Gerätes zu über¬prüfen. Es ist eine einmalige Anschlussgebühr von 12,50 Euro zu entrichten. Außerdem fällt zu Lasten des/r Benutzers/Benutzerin eine monatliche Grundgebühr von 25,82 Euro an. Ein vergleichbarer Dienst wird in Bozen von der Genossenschaft „Consis“ mit Sitz in der Cagliaristraße 14 in Bozen angeboten. Die Genossenschaft ist unter der folgenden Telefonnummer erreichbar: 0471/204466. Menschen über 65 Jahre, die diesen Dienst benötigen und in bestimmte Einkommenskategorien fallen, können um einen Beitrag ansuchen. Der Antrag muss bei den Gesundheits- und Sozialsprengeln eingereicht werden. Der ausbezahlte Beitrag, der für den Zeitraum von 6 Monaten und in Einzelfällen maximal für ein Jahr gewährt wird, kann bis zu 25,82 Euro monatlich betragen. Am Ende dieser Handreichung finden Sie in der Anlage F weitere nützliche Adressen von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Senioren. |
Das Pflegetelefon |
Beim Pflegetelefon 848 800277 handelt es sich um einen Dienst der Südtiroler Landesverwaltung. Es ist ein wichtiger Teil des Informationsnetzes zur Pflegesicherung. Im Mittelpunkt stehen die pflege¬bedürftigen Personen und deren Angehörige. Diese können dort unbürokratisch und schnell Antworten auf ihre Anliegen erhalten. Das Pflegetelefon berät bei Fragen rund um die Einstufung, die Pflegestufen, den Einstufungsbogen, den Antrag auf Pflegegeld, die Berufung, die Verordnung und die Handhabung von Dienstgutscheinen, sowie die verschiedenen Dienste und Dienstleistungen im Rahmen der Pflegesicherung. Zugangsvoraussetzungen Alle interessierten Personen, Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie Mitarbeiter/innen im Sozial- und Gesundheitswesen können beim Pflegetelefon Informationen einholen. Anlaufstellen für weitere Informationen:
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