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Was ist das
" Patiententestament "

Es handelt sich dabei um eine frühzeitige Willenserklärung, eine formelle Bekundung, die der zurechnungsfähigen Persona erlaubt, Verfügungen über medizinische Behandlungen für die Zukunft festzusetzen, im Falle beeinträchtigter oder gar ausgefallener Äußerungsfähigkeit. Eine solche Verfügung sollte für den behandelnden Arzt, wenn mit Berufsordnung und Behandlungsaussichten vereinbar, verbindlich sein.
Die Verfügungen können selbstverständlich jederzeit rückgängig gemacht werden und es kann eine Vertrauensperson zum Betreuer ernannt werden, welche jene Entscheidungen anvertraut werden, die der Interessent nicht mehr in der Lage ist selbst zu treffen.

Der Italienische Bund für Feuerbestattung fußt auf einem über Jahrhunderte alten Einsatz zugunsten der Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit eines jeden Menschen und schließt sich all jenen an, die die volle Anerkennung der Patientenverfügung fordern, um somit die derzeitige rechtliche Lücke zu überbrücken. Er hat in der Debatte, die heute die Gemüter von Ärzten, Wissenschaftern, Juristen, Politiker und nicht zuletzt auch der Mann auf der Strasse bewegt.
Der Bund hat Vorreiterarbeit geleistet und steht immer in erster Linie, wenn es um den Schutz von Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Würde des Menschen geht, mit dem Bestreben, das allgemeine Bewusstsein zu diesem Thema zu heben.

Die Patientenverfügung, ein Ausdruck, der auf die Merkmale von Selbstbestimmung und Verbindlichkeit für alle anderen deutet, ist im Grunde ein zusätzlicher Schritt in Richtung Entscheidungsfreiheit.

Auch der Südtiroler Verein für Feuerbestattung, wie alle italienischen SOCREM, empfängt die Willenserklärungen seiner Mitglieder durch ein eigens vorbereitetes Formular mit den Vorsorglichen Patientenverfügungen.

In Italien ist die Patientenverfügung noch nicht bindend, trotzdem kann sie gegebenenfalls von Nutzen sein und trägt zur Bewegung für die Anerkennung der persönlichen Entscheidungsfreiheit bei.

Ein Artikel darüber von J. Perkmann.

Wie geht man vor
Das Mitglied, nach vereinbartem Termin, muss : 

  • sich zum Sitz der SOCREM, Trieststr. 82, Bozen, mit einem Identitätsdokument begeben
  • von der Person begleitet sein, die als Vertrauensperson ernannt wird; sie soll auch ein Identitätsdokument mithaben 
  • das vorgesehene Formular ausfüllen und in allen Teilen unterschreiben

Diese Erklärung wird einstweilen im Büro der Südtiroler Socrem aufbewahrt.
  

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